Erzieherische Maßnahmen
Da häusliche Erziehung, soziales Umfeld und persönliche Disposition jedes Jugendlichen unterschiedlich sind, kommt es immer wieder zu Problemen und Konflikten. Um eine optimale Erziehung und damit eine positive, erfolgsorientierte Entwicklung und soziale Qualifikation zu erreichen, ist eine gemeinsame Zielvereinbarung und eine konsequente Umsetzung der Erziehenden, also der Eltern und des gesamten Kollegiums, erforderlich.
Entsprechend unserem Schulgesetz haben Lehrer einen Lehr- und einen Erziehungsauftrag. Nach dem klassischen Ansatz Pestalozzis gelingt Erziehung am effektivsten und glaubwürdigsten durch das Vorbild des Lehrers und seine Konsequenz.
Unser Stufenmodell ermöglicht es, verhaltensauffällige Kinder sehr rasch zu erkennen und pädagogische Maßnahmen einzuleiten. Im Vordergrund steht hier die Hilfe, sei es innerhalb der Schule oder durch professionelle Einrichtungen. Bei allen erzieherischen Reaktionen auf Fehlverhalten stehen nach unserem Leitbild der Dialog, die gegenseitige Anerkennung und menschlicher Respekt im Vordergrund. Flankierende Disziplinarmaßnahmen sind notwendig, müssen aber sinnvoll, angemessen und für den Betroffenen verständlich sein.
Bei Dokumentationen im Klassenbuch unterscheiden wir zwischen Vermerken (einmalig unentschuldigtes Zuspätkommen, einmalig fehlende Hausaufgaben oder Lernmaterialien, Stören, Kaugummikauen, Essen, Trinken oder Handybetrieb im Unterricht etc.), die in den Farben Blau oder Schwarz notiert werden und Einträgen. Einträge erfolgen in roter Farbe direkt (wie zum Beispiel bei körperlicher oder verbaler Gewaltanwendung, Mobbing, Sachbeschädigung) oder durch Summation von mehreren Vermerken. Vermerke und Einträge erfolgen in der Zeile der jeweiligen Unterrichtsstunde mit Lehrerunterschrift.
Unser Stufenmodell beinhaltet eine logische und transparente Steigerung von Beratungen, Maßnahmen und Sanktionen bei verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern.
Eintrag (rot) | Dokumentation | Beteiligte | Pädagogische Maßnahmen | Erziehungs- und Ordnungs-Maßnahmen |
1. | Klassenbuch, Elternbrief mit Rückmeldung | Fachlehrer und/ oder Klassenlehrer und Betroffener, Eltern | nach Ermessen: Gespräch (Schüler-Lehrer), Elternbrief mit Rückmeldung | nach Ermessen, Nachsitzen (bis zu 2 Stunden) Hinweis auf §90 Schulgesetz |
2. | Siehe 1. | Siehe 1., Empfehlung: Information der Fachlehrer | Siehe 1. | nach Ermessen, Nachsitzen (bis zu 2 Stunden) Hinweis auf §90 Schulgesetz |
3. | Siehe 1 | Siehe 2. und Schulleite | Siehe 1. | Nach Ermessen, Mind. 2 Stunden Nachsitzen Stufe 1, §90 Schulgesetz |
weitere | s. Schulgesetz (Androhung von zeitweiligem bis endgültigem Schulaus-schluss) |