Freiwilliges Wiederholen – Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung

Ende Januar wurde die Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung (CPPVO) konsolidiert. Im Anhang die Verordnung im Original. Ggf. sind die Ausführungen zum freiwilligen Wiederholen einer Klasse in §3 zum Halbjahr wie zum Schuljahresende zu beachten.

Die Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung finden sie hier (pdf-Dokument).

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